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Willkommen beim

Polstermöbel Fischer Fußball Fieber!

 

Vielen Dank für eure rege Teilnahme!
Wir ziehen nun den Gewinner und werden diesen zeitnah informieren!

Teilnahmebedingungen & Datenschutzbestimmungen zum Gewinnspiel

Diese Bedingungen und Hinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel zum „Fischer Fußball Fieber" der Polstermöbel Fischer Max Fischer GmbH (nachfolgend: „Veranstalter“), Gewerbestraße 7, 84543 Winhöring. Facebook und Instagram (Meta) stehen in keinerlei Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel.

1. Begriffsbestimmungen

Sofern in diesen Teilnahmebedingungen einer der folgenden Begriffe verwendet wird, so hat dieser ausschließlich die zu dem jeweiligen Begriff nachfolgend definierte Bedeutung:

  • „Gewinnspiel“:
    • Der Veranstalter bietet die Möglichkeit während eines näher bestimmten Teilnahmezeitraums an der Verlosung eines Einkaufs teilzunehmen. Die Höhe des Umsatzes hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen.
  • „Teilnahmezeitraum“:
    • Der Zeitraum, innerhalb dessen die Teilnahme an der Verlosung möglich ist. Dieser beginnt am 14.06.2024 und endet am 14.07.2024 mit den Öffnungszeiten der Polstermöel Fischer Filialen.
  • „Teilnehmer“:
    • Jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und ihren Wohnort in Deutschland oder Österreich hat. Andere Länder sind von der Verlosung ausgeschlossen.
    • Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird stellvertretend für jegliches Geschlecht und Identität ausschließlich die männliche Form genannt.
  • „Bildrechtevertrag“:
    • Vertrag über die Mitwirkung an Fotoaufnahmen mit dem ermittelten Gewinner zum Zweck der Berichterstattung über dessen gewonnenen Einkauf. Sein Abschluss ist Voraussetzung für die Wahrnehmung des Gewinns durch den Gewinner. Der Vertrag regelt die Art und den Umfang der Aufnahmen sowie die Veröffentlichung des hierbei angefertigten Materials im Internet, in Social-Media-Kanälen des Veranstalters und weiteren Medien. Der Vertrag regelt auch, dass der Veranstalter hierbei Namen (in gekürzter Form (z.B. Markus M.)), Alter und Wohnort des Gewinners nennen darf.

2. Teilnahme am Gewinspiel

2.1. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel berechtigt sind alle im eigenen Namen handelnden natürlichen Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige unter 18 und Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter der Kooperationspartner und Agenturen, die an der Konzeption, Erstellung und/oder Abwicklung der Kampagne beteiligt sind oder waren sowie deren Angehörige.

2.2. Wer teilnahmeberechtigt ist, kann an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem er innerhalb des Teilnahmezeitraums mindestens einen Kaufvertrag in einer Filiale von Polstermöbel Fischer abschließt. Die Höhe der Kaufvertragssumme ist für die Gewinnchance unerheblich.

2.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er als Gewinner ermittelt wird, mit dem Veranstalter einen Bildrechtevertrag abzuschließen, im Rahmen dessen der Teilnehmer als Gewinner der Öffentlichkeit präsentiert wird. Dieser Vertrag regelt die Mitwirkung an Bildaufnahmen bei Erhalt und erstem Einsatz des Gewinns und die Veröffentlichung der dabei angefertigten Aufnahmen.

Der Teilnehmer muss an der genannten Veröffentlichungsmaßnahme teilnehmen. Der genaue Umfang der Aufnahmen und der Veröffentlichungen wird im Bildrechtevertrag festgelegt. Der Veranstalter wird hierdurch nicht zur Veröffentlichung der Aufnahmen verpflichtet. Der Teilnehmer wird nur dann Begleitpersonen bzw. Mitbewohner bei der Bilderstellung teilnehmen lassen, wenn diese zuvor den Bildrechtevertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen haben. Der Teilnehmer ist für den Abschluss des Bildrechtevertrags zwischen der Begleitperson bzw. dem Mitbewohner und dem Veranstalter selbst verantwortlich und wird den Veranstalter im Fall einer Verletzung dieser Pflicht von allen Ansprüchen der Mitbewohner und der Begleitpersonen freistellen, die diese gegen den Veranstalter wegen einer Veröffentlichung von Bildaufnahmen geltend machen.

2.4. Der Teilnehmer erklärt sich für den Fall, dass er als Gewinner ermittelt wird ferner dazu bereit, bei Interviewanfragen vom Veranstalter oder Medien in Zusammenhang mit seinem Gewinn für ein Interview zur Verfügung zu stehen und daran mitzuwirken.

2.5. Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich durch unzulässige Beeinflussung oder Manipulation des Gewinnspiels einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern verschaffen oder verschaffen wollen. Der Veranstalter kann Teilnehmer in diesen Fällen auch nachträglich ausschließen, Gewinne aberkennen und diese zurückfordern bzw. Wertersatz verlangen.

2.6. Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter unter der E-Mail-Adresse social(xmsAt)polster-fischer(xmsDot)de zu richten.

2.7. Der Gewinner verpflichtet sich, zur symbolischen Übergabe des Gewinns persönlich in einer unserer Filialen anwesend zu sein. Diese Übergabe wird von uns fotografisch festgehalten und ermöglicht es uns, dem Gewinner persönlich zu gratulieren. Der genaue Zeitpunkt der Übergabe wird dem Gewinner rechtzeitig mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass eventuell anfallende Reisekosten zum Ort der Übergabe nicht von uns übernommen werden.

3. Ermittlung des Gewinners

3.1. Unter allen Teilnehmern, die innerhalb des Teilnahmezeitraums für das Gewinnspiel mitgemacht haben, wird per Zufall ein Gewinner ermittelt, dem der Preis zugeteilt wird, sofern er zusätzlich den Bildrechtevertrag unterzeichnet. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen des Veranstalters oder seiner Kooperationspartner hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen.

3.2. Der Veranstalter wird den Gewinner per E-Mail informieren und zum Abschluss des Bildrechtevertrages gemäß Ziff. 2.3. auffordern. Kann ein Kontakt nicht binnen drei Werktagen (außer samstags) ab dem ersten Kontaktversuch durch den Veranstalter hergestellt werden, so wird ein neuer Gewinner ausgewählt und der vormalige Gewinner hat keinen Anspruch auf den Gewinn.

3.3. Der Gewinner hat nach Abschluss des Bildrechtevertrages gemäß Ziff. 2.4. einen Anspruch auf den ausgelobten Preis.

3.4. Der Gewinn wird mit dem Betrag des Kaufvertrags verrechnet (Erstattung bereits geleisteter Vorauszahlung bzw. Gutschrift des noch offenen Betrags in Höhe der maximal zu gewinnenden Summe). Mögliche Restwerte verfallen. Eine darüberhinausgehende und/oder anderweitige Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten oder ein Tausch sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann auf den Gewinn durch Mitteilung gegenüber dem Veranstalter verzichten. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

4. Durchführung der Auslieferung

4.1. Der Gewinner hat alle Voraussetzungen für die Gewinnberechtigung erfüllt und erhält seine Lieferung wie im Kaufvertrag vereinbart.

5. Vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, das laufende Gewinnspiele zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung, etwa aus technischen oder rechtlichen Gründen, einzuschränken, zu unterbrechen oder zu beenden, sofern den Veranstalter an den Gründen, die zur Unterbrechung oder Beendigung führen, kein Verschulden trifft.

6. Nutzungsrechte

6.1. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter an dem von ihm im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel eingereichten Bild und ggf. Text ein ausschließliches, übertragbares, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Teilnehmer bleibt berechtigt, das eingereichte Bildmaterial selbst zu nutzen.

6.2. Die dem Veranstalter nach Ziff. 6.1 dieser Teilnahmebedingungen eingeräumten Nutzungsrechte schließen sämtliche körperlichen und unkörperlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte ein. Insbesondere sind dies das Recht der Vervielfältigung, der Verbreitung und der Ausstellung, das Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht sowie das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger. Der Veranstalter ist in den Grenzen des Urheberpersönlichkeitsrechts berechtigt, Bearbeitungen vorzunehmen und die Bearbeitungen auf die beschriebenen Arten zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Teilnehmer als Urheber (Privat) genannt. Die Einräumung gilt für alle bekannten und noch unbekannten Nutzungsarten.

6.3. Der Teilnehmer versichert, dass er alleiniger Inhaber und Verfügungsberechtigter der Nutzungsrechte an dem von ihm im Nachgang an das Gewinnspiel eingereichten Bild oder Video ist und keine Rechte Dritter bestehen, die einer Nutzung durch den Veranstalter im Wege stehen. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Schutzrechtsverletzungen frei.

7. Richtlinien und Datenschutzbestimmungen

7.1.  Verantwortlicher für die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogene Daten ist der Veranstalter. Die vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels inkl. Auswahl eines Gewinners verarbeitet. Wir verarbeiten die Daten dabei im Rahmen unseres berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Durchführbarkeit des Gewinnspiels. Sofern die personenbezogenen Daten des Teilnehmers gespeichert werden, werden diese nur solange gespeichert, als dies für die genannten Zwecke nötig ist. Sofern ein Teilnehmer nicht zu den glücklichen Gewinnern zählt, werden persönliche Daten nach Abschluss des Gewinnspiels beim Veranstalter gelöscht. Empfänger der Daten sind intern die Mitarbeiter, die mit der Betreuung des Gewinnspiels betraut sind. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz(xmsAt)polster-fischer(xmsDot)de. Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und zum Widerspruch Ihrer gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

7.2. Kommentare und Angaben die via Facebook und/oder Instagram geteilt bzw. gepostet wurden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Veranstalters. Sollte der Teilnehmer seine Beiträge löschen wollen, so ist er dafür selbst verantwortlich.

8. Haftung

8.1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.2. Der Veranstalter haftet für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.4. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

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